06 | 02 | 2012
ModellflugBetriebsOrdnung

Modellflug-Club Wolfenbüttel e.V.

Modellflugbetriebsordnung (MBO)

 

Aushang zur Beachtung ( Stand 20.10.2007 )

 

  1. Allgemeines
    1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Flugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.
    2. Gastpiloten dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes in Anwesenheit eines Mitgliedes nach vorheriger erfolgreicher Lärmmessung durch einen Lärmmessbeauftragten des Vereins und entsprechender Einweisung am Flugbetrieb teilnehmen. Ein Versicherungsnachweis ist vorzuzeigen.
    3. Der Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die eine Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder eine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen kann.
    4. Ferngesteuerte Flugmodelle bis max. 25kg Gewicht dürfen nur betrieben werden, wenn eine Halterhaftpflicht-Versicherung besteht.
    5. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens bis 20:00 Uhr betrieben werden.
    6. Flugmodelle müssen vom Steuerer ständig beobachtet werden können und haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
    7. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.
    8. Sender dürfen nur nach der Entnahme der Kanalklammer und Eintrag in das Flugbuch eingeschaltet werden.
    9. Der Flugbetrieb wird durch Fahnen geregelt:
      1. Startverbot: rote Fahne
      2. Starterlaubnis: grüne Fahne
    10. Bei Flugbetrieb ist der Aufenthalt auf dem Fluggelände nur nach Genehmigung durch den Flugleiter erlaubt und auf ein zeitliches Minimum zu reduzieren.
    11. Im Vorbereitungsraum ist das Rollen mit Motorkraft bzw. das Hoovern verboten.
    12. Der Verzicht auf den Genuss von Alkohol, Drogen vor und während der Teilnahme am Modellflugbetrieb ist für alle Modellflieger selbstverständlich.
  2.  

  3. Flugleiter und Flugbetrieb
    1. Der Flugbetrieb ist durch die erforderliche Aufstiegsgenehmigung nach §16 LuftVO von der zuständigen Behörde genehmigt.
    2. Ein Flugleiter ist grundsätzlich einzusetzen.
    3. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Modellflugzeugen darf der Flugleiter nicht am Modellflugbetrieb teilnehmen.
    4. Flugleiter sind weisungsbefugt und erteilen bei wiederholten Verstößen gegen die MBO Startverbot bis auf Widerruf durch den Vorstand. Der Vorfall ist im Flugbuch einzutragen und der Vorstand ist zu informieren.
    5. Flugleiter können nur Vereinsmitglieder ab dem vollendetem 18. Lebensjahr sein
  4.  

  5. Teilnahme am Flugbetrieb
    1. Die Teilnahme am Flugbetrieb ist nur nach Eintrag im Flugbuch gestattet.
    2. Flugberechtigt sind die Mitglieder, deren Namen im Schaukasten ausgehängt sind.
    3. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die auf Grund ihres technischen Zustands - insbesondere ihrer Steuerungsanlagen - sicher gestartet und gelandet werden können.
    4. Sämtliche Modelle (auch Segel-und Elektromotormodelle) müssen ihren Besitzer ausweisen.
    5. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein. Starterlaubnis haben nur Modelle nach bestandener Schallpegelmessung durch einen Lärmmessungsbeauftragten des MFC-WF, deren Schallpegel bei Volllast 73 dB(A) (Turbine: max. 76 dB(A)) nicht überschreitet
  6.  

  7. Flugbereich
    1. Der Flugbereich ist in der Zeichnung am Schluß der MBO dargestellt
    2. Bei Segelflugbetrieb darf der Mittelgraben und dessen gedachte Verlängerung an der südlichen Platzgrenze nicht überflogen werden.
    3. Bei Segelflugbetrieb ist die Flughöhe auf 100m begrenzt
    4. Die Platzgrenze in nördlicher Richtung(Büsche, Bäume) darf nicht überflogen werden.
    5. Der Flugbetriebsraum ist in süd-bzw. südöstlicher Richtung vom Vorführgelände einzurichten. Für Starts und Landungen wird dieser Raum in südwestliche und nordöstliche Richtung erweitert.
 
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