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ModellflugBetriebsOrdnung |
Modellflug-Club Wolfenbüttel e.V.
Modellflugbetriebsordnung (MBO)
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Aushang zur Beachtung ( Stand 20.10.2007 )
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- Allgemeines
- Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Flugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.
- Gastpiloten dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes in Anwesenheit eines Mitgliedes nach vorheriger erfolgreicher Lärmmessung durch einen Lärmmessbeauftragten des Vereins und entsprechender Einweisung am Flugbetrieb teilnehmen. Ein Versicherungsnachweis ist vorzuzeigen.
- Der Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die eine Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder eine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen kann.
- Ferngesteuerte Flugmodelle bis max. 25kg Gewicht dürfen nur betrieben werden, wenn eine Halterhaftpflicht-Versicherung besteht.
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens bis 20:00 Uhr betrieben werden.
- Flugmodelle müssen vom Steuerer ständig beobachtet werden können und haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
- Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.
- Sender dürfen nur nach der Entnahme der Kanalklammer und Eintrag in das Flugbuch eingeschaltet werden.
- Der Flugbetrieb wird durch Fahnen geregelt:
- Startverbot: rote Fahne
- Starterlaubnis: grüne Fahne
- Bei Flugbetrieb ist der Aufenthalt auf dem Fluggelände nur nach Genehmigung durch den Flugleiter erlaubt und auf ein zeitliches Minimum zu reduzieren.
- Im Vorbereitungsraum ist das Rollen mit Motorkraft bzw. das Hoovern verboten.
- Der Verzicht auf den Genuss von Alkohol, Drogen vor und während der Teilnahme am Modellflugbetrieb ist für alle Modellflieger selbstverständlich.
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- Flugleiter und Flugbetrieb
- Der Flugbetrieb ist durch die erforderliche Aufstiegsgenehmigung nach §16 LuftVO von der zuständigen Behörde genehmigt.
- Ein Flugleiter ist grundsätzlich einzusetzen.
- Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Modellflugzeugen darf der Flugleiter nicht am Modellflugbetrieb teilnehmen.
- Flugleiter sind weisungsbefugt und erteilen bei wiederholten Verstößen gegen die MBO Startverbot bis auf Widerruf durch den Vorstand. Der Vorfall ist im Flugbuch einzutragen und der Vorstand ist zu informieren.
- Flugleiter können nur Vereinsmitglieder ab dem vollendetem 18. Lebensjahr sein
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- Teilnahme am Flugbetrieb
- Die Teilnahme am Flugbetrieb ist nur nach Eintrag im Flugbuch gestattet.
- Flugberechtigt sind die Mitglieder, deren Namen im Schaukasten ausgehängt sind.
- Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die auf Grund ihres technischen Zustands - insbesondere ihrer Steuerungsanlagen - sicher gestartet und gelandet werden können.
- Sämtliche Modelle (auch Segel-und Elektromotormodelle) müssen ihren Besitzer ausweisen.
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein. Starterlaubnis haben nur Modelle nach bestandener Schallpegelmessung durch einen Lärmmessungsbeauftragten des MFC-WF, deren Schallpegel bei Volllast 73 dB(A) (Turbine: max. 76 dB(A)) nicht überschreitet
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- Flugbereich
- Der Flugbereich ist in der Zeichnung am Schluß der MBO dargestellt
- Bei Segelflugbetrieb darf der Mittelgraben und dessen gedachte Verlängerung an der südlichen Platzgrenze nicht überflogen werden.
- Bei Segelflugbetrieb ist die Flughöhe auf 100m begrenzt
- Die Platzgrenze in nördlicher Richtung(Büsche, Bäume) darf nicht überflogen werden.
- Der Flugbetriebsraum ist in süd-bzw. südöstlicher Richtung vom Vorführgelände einzurichten. Für Starts und Landungen wird dieser Raum in südwestliche und nordöstliche Richtung erweitert.
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