Geänderte Regelung ab 2012
Durch die geänderte Versicherungslage erfolgt ab 2012 keine Differenzierung mehr zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Somit sind laut Ordnungsvorschriften des MFC Wolfenbüttel e.V. alle Mitglieder verpflichtet, Arbeitsstunden abzuleisten.
Sollte sich ein Mitglied nicht in der Lage sehen, Arbeitsstunden abzuleisten, so ist ein formloser, schriftlicher Antrag unter Angabe von Gründen auf Befreiung von Arbeitsstunden für das laufende Geschäftsjahr beim Vorstand einzureichen.
Dieser Antrag auf Befreiung von Arbeitsstunden ist spätestens bis zur Jahreshauptversammlung in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
Ulrich Rexhausen, Am Roten Amte 25, 38304 Wolfenbüttel
Alternativ kann der Antrag auf Befreiung von Arbeitsstunden in elektronischer Form per Email an
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gerichtet werden.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag (Einzelfallentscheidung) und teilt dem antragstellenden Mitglied die Entscheidung in elektronischer oder schriftlicher Form mit.
Nach dem Stichtag eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt und verpflichten zu den in den Ordnungsvorschriften festgelegten Arbeitsstunden. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden gemäß der Ordnungsvorschriften in Rechnung gestellt.